Verbot von Chrom VI

Verfügbarkeit von Oberflächenbehandlungen mit Chrom-VI-haltigen Chemikalien

Im Jahr 2011 wurde Chrom-VI im Rahmen der REACH Verordnung als potenziell gefährlicher Stoff identifiziert und darf nur noch in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn zuvor für Chrom VI und für definierte Verwendungen von Chrom VI eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt wurde. Wir arbeiten hier mit Oberflächendienstleistern zusammen, die über eine entsprechende befristete Ausnahmegenehmigung verfügen. Nach aktuellem Stand endet diese Befristung am 21.09.2024.

Durch das nach dem 21.09.2024 geltende Einsatzverbot für Chrom-VI-haltige Stoffe entfallen nach aktuellem Stand ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Oberflächenprozesse für die Luftfahrt. Um Lieferengpässe zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher rechtzeitig Ihre Bedarfe an Bauteilen mit Chrom-VI-haltigen Oberflächen zu prüfen. Betroffen sind unter anderen die Verfahren Chromsäureanodisieren (z.B. 80-T-35-2100, LN 9368-2100 und LN 9368-2101), Gelbchromatieren von Aluminium (z.B. MIL-DTL-5541 Type I) und Passivieren von Edelstählen (z.B. 80-T-35-1200 und DIN EN 2516 C1).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach alternativen Oberflächenverfahren, um eine langfristige Lieferfähigkeit sicherzustellen – unser Vertriebsteam steht Ihnen zur Verfügung.

 

 


28. Juni 2023